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FAQ'S


Häufig gestellte Fragen

  • Parkbusse erhalten?
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte immer zuerst an das ausstellende Organ der Parkbusse. Die Kontaktangaben sind auf der Ordnungsbusse vermerkt. Parkbussen können jeweils nur durch die ausstellende Person behandelt oder zurückgezogen werden.

Betreffend den Übertretungziffern und Beträgen auf der Ordnungsbusse verweisen wir auf die Bussenliste.


  • Rasen mähen, wann nicht?
Aufgrund verschiedener Unklarheiten möchten wir wieder in Erinnerung rufen, zu welchen Zeiten Rasen mähen nicht gestattet istLaut Polizeiverordnung der Gemeinde Oberglatt, Art. 41 sind lärmige Arbeiten;

An Werktagen von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(an Samstagen ab 17.00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen generell verboten.  
Ihre Nachbarn sind Ihnen sehr dankbar, wenn sie sich an diese Zeiten halten.


  • Sie möchten eine Waffe erwerben?
Dazu benötigen Sie die folgenden Dokumente:
• Zentralstrafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate). Das nötige Formular können Sie hier downloaden. Es sind jedoch auf Formulare und Einzahlungsscheine bei uns erhältlich.
• Ausgefülltes Antragsformular (hier oder bei uns erhältlich)
• Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis)
Alles zusammen müssen Sie persönlich am Schalter der Gemeindepolizei, dem Polizeisekretariat abgeben. Normalerweise dauert die Überprüfung und das Ausstellen des Erwerbscheines ca. 1 Woche. Anschliessend muss der Erwerbsschein persönlich abgeholt und in bar bezahlt werden. Kosten für einen Waffenerwerbschein betragen Fr. 50.00.

    • Sie möchten eine Waffe an eine Privatperson verkaufen?
    Dazu müssen Sie nur einen Vertrag machen. Es ist kein Waffenerwerbsschein oder Zentralstrafregister nötig. Details siehe hier. Falls Sie jedoch den Käufer nicht persönlich kennen, empfiehlt es sich dennoch, einen Waffenerwerbsschein zu verlangen.
    • Umzug geplant?
    Sie möchten demnächst Umziehen und müssen darum einen Lastwagen oder Lifter kurzzeitig auf das Troittoir stellen? Bitte melden Sie uns dies telefonisch ein paar Tage vorher.
    • Fahrzeugausweis verloren?
    Falls Sie Ihren Fahrzeugausweis verloren haben, benötigen Sie keinen Polizeirapport, um ein Ersatzexemplar zu bestellen. Auf der Downloadseite finden Sie den Link zur Formularseite des Strassenverkehrsamtes Zürich.
    • Ausweis verloren?Um ein Ausweisduplikat erstellen zu lassen, benötigen Sie in der Regel eine Verlustbescheinigung. Diese können Sie bei der jeder Polizeistation ausstellen lassen.

    • Ihnen wurde ein Velo oder Motorfahrrad gestohlen?
    Anzeigen müssen persönlich am Schalter der Gemeindepolizei Oberglatt gemacht werden. Welche Angaben Sie für die Anzeige benötigen, können Sie ebenfalls dort in Erfahrung bringen.
    • Ihr Privatparkplatz ist immer durch fremde Fahrzeuge blockiert?
    Der Grundstückseigentümer oder die Liegenschaftenverwaltung kann dazu beim Gemeindeammanamt ein audienzrichterliches Parkverbot beantragen. Nachdem dieses Parkverbot in Kraft ist, kann eine berechtigte Person (Hauswart usw.) die fehlbaren Fahrzeuglenker zur Anzeige bringen.
    Für weitere Fragen oder Ergänzungen wenden sich sich bitte direkt an die Gemeindepolizei Oberglatt

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