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Pressemitteilung Gemeinderat vom 17. Juni 2026

Neubewertung Finanzvermögen per 1. Januar 2026

Gemäss Gemeindegesetzes werden Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude des Finanzvermögens in einer Legislaturperiode mindestens einmal neu bewertet. Die Neubewertung ist notwendig, weil die Bewertungsbestimmungen keine laufende Anpassung der Bilanzwerte sämtlicher Liegenschaften des Finanzvermögens an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse vorsehen.

Die Neubewertung führt in Oberglatt zu einer buchhalterischen Wertberichtigung von Fr. 4'427'854.00. Entsprechend wird das Ergebnis der Erfolgsrechnung 2026 um diesen Betrag verbessert. Der Gemeinderat genehmigt die Neubewertung rückwirkend per 1. Januar 2026.

Neubau Wendehammer Reckenwinkel, Projektfestsetzung § 15 StrG.

Die Werkkommission genehmigte am 29. Januar 2026 das Bauprojekt für den Neubau Wendehammer bei der Sackgasse im Reckenwinkel und leitete das öffentliche Verfahren betreffend Festsetzung des Projekts ein. Anschliessend wurde das Verfahren gemäss § 12, 13 und 16 des Strassengesetzes (StrG) abgehandelt. Die Auflagefrist nach § 16 StrG fand vom 17. Januar 2026 bis 15. Februar 2026 statt. Es sind keine Einsprachen gegen das Projekt eingegangen. Der Gemeinderat kann das Projekt somit festsetzen.

Gegen die Festsetzung kann innert 30 Tagen, von der Publikation resp. der Zustellung angerechnet, beim Baurekursgericht des Kanton Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs gestellt werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Sanierung Wasserleitung Feuerwehrgebäude, Kreditbewilligung

Die Wasserleitungen im Feuerwehrgebäude haben das Ende ihrer technischen Lebensdauer weitgehend erreicht. Aufgrund ihres Alters und der festgestellten Korrosionsschäden befinden sich die bestehenden Leitungen in einem Zustand, der einen langfristig sicheren und störungsfreien Betrieb nicht mehr gewährleistet.

Bisherige Reparatur und Unterhaltsarbeiten konnten die Funktionsfähigkeit zwar aufrechterhalten, stellen jedoch keine nachhaltige Lösung dar. Um die Betriebssicherheit und die zuverlässige Wasserversorgung langfristig sicherzustellen sowie Schäden zu vermeiden, ist ein vollständiger Ersatz der Wasserleitungen erforderlich.

Der Gemeinderat genehmigt den notwendigen Kredit von Fr. 77'000.00 zulasten der Investitionsrechnung. Die Sanierung soll noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden.

Neue Parkplätze Friedhof Oberglatt, Kreditfreigabe

Beim Friedhof Oberglatt kommt es insbesondere bei grösseren Abdankungen teilweise zu Parkplatzengpässen. Die bestehenden Parkmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld des Friedhofs reichen in solchen Fällen nicht aus, um das erhöhte Verkehrsaufkommen geordnet aufzunehmen. So müssen die öffentlichen Parkplätze oberhalb des Friedhofs für die Öffentlichkeit während der Abdankung gesperrt werden. Bereits seit mehreren Jahren wird die Parksituation wiederholt thematisiert. Zur Entlastung der Situation sollen unterhalb des Friedhofs auf der Wiese ca. 17 neue Parkplätze entstehen. Es ist angedacht, dass diese Parkplätze nur den Friedhofsbesuchern zur Verfügung stehen. Die Umsetzung der Massnahme ist seit längerer Zeit vorgesehen und soll im laufenden Jahr erfolgen.

Der Gemeinderat genehmigt das entsprechende Projekt mit Kosten von rund Fr. 65'000.00.

Neue Brandschutzkleidung, Abrechnung, FW Oberglatt

Die Feuerwehr Oberglatt benötigte im 2024 neue Brandschutzkleidung. Mit Beschluss vom  2. April 2024 wurde der Kredit von Fr. 69'000.00 für die Anschaffung der neuen Kleidung zulasten der Investitionsrechnung, INV00187, Konto 1500.5060.00, genehmigt.

Die Abrechnung von rund Fr. 67'000.00 (INV00187) für die neue Brandschutzkleidung wird genehmigt. Der Subventionsbetrag der GVZ von Fr. 24'000.00 wird zur Kenntnis genommen.

Geschäftsordnung Gemeinderat 2026, Genehmigung

Aufgrund der neuen Legislaturperiode 2026 – 2030 muss auch die Geschäftsordnung des Gemeinderates angepasst werden. Die Geschäftsordnung regelt insbesondere die Organisation der unterstellten und der beratenden Kommissionen.

Die Geschäftsordnung orientiert über die Regelungen für Behördenmitglieder und Verwaltungsangestellte und zeigt die Organisation und die Geschäftsführung des Gemeinderates auf. Weiter werden die Kompetenzdelegationen festgehalten und die Aufgaben für die Organisation und Leitung der Verwaltung werden aufgeführt.

Der Gemeinderat genehmigt die Geschäftsordnung per 1. Juli 2026. Sie ersetzt die bisherige Geschäftsordnung vom 5. April 2022.


Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Gemeindepräsident Roger Rauper oder Gemeindeschreiber Dominic Plüss gerne zur Verfügung.

Roger Rauper, Gemeindepräsident, roger.rauper@oberglatt.ch
Dominic Plüss, Gemeindeschreiber, 044 852 37 11, dominic.pluess@oberglatt.ch

2026-06-17 Pressemitteilung der Sitzung vom 09.06.2026