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Aufhebung Feuerverbot per 28.08.2026

Mit Verfügung vom 25. Juni 2026 hat das Amt für Landschaft und Natur der Baudirektion des Kantons Zürich per sofort und bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot im Wald und in den Flächen in Waldesnähe erlassen. Für ein Verbot im restlichen Gebiet sind die politischen Gemeinden zuständig.

Wenn die prognostizierten Niederschläge eintreffen, wird die Waldbrandgefahrenstufe am Freitag, 28.08.2026, 12:00 Uhr, auf die Stufe 4 (grosse Gefahr) abgesenkt. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt aber weiterhin bestehen.

Aufgrund der aktuellen Lage empfiehlt der Operationsbereich (OpB) Waldbrand allen Gemeinden, ihre Feuerverbote auf dem restlichen Gemeindegebiet (ohne Wald und Waldesnähe) zu überprüfen und nach Möglichkeit ab Freitag, 28. August 2026, aufzuheben.

Das am 16. Juli 2026 verfügte Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Oberglatt wird daher per 28. August 2026 aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt aber weiterhin bestehen. Es gilt weiterhin die gebotene Vorsicht im Umgang mit Feuer.

Weitere Details entnehmen Sie bitte angefügter Präsidialverfügung vom 27. August 2026.

Verfügung vom 27. August 2026

Wir danken für Ihr Verständnis.

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