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Quellensteuer

Info für Arbeitnehmer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen entrichtet wird, sondern die direkt durch den Arbeitgeber (bzw. allenfalls Versicherer) vor Auszahlung des geschuldeten Lohns in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert wird.

Der Quellensteuer unterliegen einerseits vor allem ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (C) und andererseits im Ausland wohnhafte Künstler und Sportler sowie Empfänger von Verwaltungsentschädigungen und Vorsorgeleistungen.

Die Quellensteuer tritt an Stelle der Selbstdeklaration mittels einer Steuererklärung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes.

Info für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen (ausgenommen Niederlassungsbewilligung C), sind verpflichtet, allen ausländischen Staatsangehörigen, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, Quellensteuer abzuziehen. Über die anwendbaren Tarife können Sie sich auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes informieren. Klicken Sie dafür hier.

Die Abrechnung erfolgt über das Kantonale Steueramt, Abteilung Quellensteuer, Bändliweg 21, 8090 Zürich.

Weitere Informationen sowie Formulare für die Quellensteuerabrechnung finden Sie auf der Homepage des des Kantonalen Steueramtes.