Ersatzneubau Notwohnungen
Gemeinden haben die gesetzliche Pflicht vom Kanton zugewiesene Migranten aufzunehmen. Zurzeit müssen Plätze für 0.9 % der Einwohnerschaft zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind die Gemeinden dazu verpflichtet, obdachlosen Personen ein Dach über dem Kopf anzubieten. Hat eine Gemeinde nicht genügend Plätze anzubieten, muss sie solche in Hotels einkaufen oder Wohnungen mieten, was teuer ist. Die gemeindeeigene Liegenschaft an der Bahnhofstrasse 42 wird bereits seit Jahrzehnten als Notwohnung genutzt. Da der Platz nicht mehr ausreicht, hat man sich aus kostentechnischen Gründen für einen Neubau entschieden.
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