Gemeindeversammlung
Die Weisungshefte zu den Gemeindeversammlungen können Sie bei der Abteilung Präsidiales telefonisch unter 044 852 37 10, per Mail an gemeinde@oberglatt.ch oder direkt in unserem Online-Schalter bestellen.
Die Gemeindeversammlungen finden jeweils zu den angekündigten Daten um 20.00 Uhr im Gemeindesaal in der Chliriethalle statt.
Aufgaben:
Die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung richten sich nach Art. 11 ff. der Gemeindeordnung.
Über gewisse Sachgeschäfte im Sinne von Art. 8 und 9 der Gemeindeordnung wird zusätzlich an der Urne abgestimmt.
Kompetenzen:
Die Finanzkompetenzen der einzelnen Organe sind in Art. 15 der Gemeindeordnung geregelt.
Voraussetzungen:
An den Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinde sind alle in Oberglatt niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in den bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind, stimmberechtigt. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
Protokoll der letzten Versammlung
Protokoll der 2. Gemeindeversammlung vom 11.12.2025