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Schiesspflicht

Die Schiesspflicht dauert bis zum 40. Altersjahr. Man kann aus verschiedenen Gründen von der Schiesspflicht befreit werden. Die Schiesspflicht muss jeweils bis zum 30. September in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden.

Die möglichen Schiessdaten können hier entnommen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Militärverwaltung des Kantons Zürich.