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Auslandaufenthalt

Abmeldung Einwohnerdienste

Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für mehr als sechs Monate ins Ausland begeben will, hat sich in der Regel bei den Einwohnerdiensten abzumelden. Zusätzliche Auskünfte erhalten Sie von unseren Mitarbeitenden der Abteilung Sicherheit und Gesundheit, Bereich Einwohnerdienste.

Ausländische Staatsangehörige dürfen sich maximal drei bis sechs Monate (je nach Bewilligung) im Ausland aufhalten. Wer sich länger ausserhalb der Schweiz aufhält, verliert die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.

Militärdienstpflichtige

Bitte informieren Sie sich beim Amt für Militär und Zivilschutz.