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Feuerungskontrolle

Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen und der Holzfeuerungen.

Für die Gemeinde Oberglatt ist Herr Martin Gähler die zuständige Ansprechperson für Feuerungskontrollen.

Für Erstüberprüfungen setzen Sie sich bitte direkt mit Herrn Gähler in Verbindung. Für periodische Nachkontrollen werden Sie durch Herrn Gähler vorzeitig angeschrieben.

Für weitere Fragen zur Feuerungskontrolle steht Ihnen die Abteilung Hochbau und Raumplanung gerne zur Verfügung.