Parkieren
Ab dem 1. Januar 2024 sind die Monats-, Quartals- und Jahresparkbewilligungen nur noch über Parkingpay erhältlich. Gleichzeitig ändern sich die Gebühren der Parkbewilligungen.
Bitte registrieren Sie sich unter www.parkingpay.ch oder in der Parkingpay App und senden Sie eine Kopie Ihres Fahrzeugausweises an sicherheit@oberglatt.ch. Für Bewilligungen im Gewerbebetriebe muss zudem regelmässig eine Bestätigung des Arbeitgebers eingereicht werden. Sobald die Freigabe durch die Abteilung Sicherheit und Gesundheit erfolgt ist, können Sie die gewünschte Bewilligungsart wählen und diese beliebig verlängern. Die Registrierung ist ab sofort möglich, die Parkbewilligungen gelten jedoch frühestens per 1. Januar 2024. Eine Anleitung für die Registrierung bei ParkingPay finden Sie hier.
Auch Tagesparkbewilligungen können ab dem 1. Januar 2024 über Parkingpay (ohne Registrierung) oder wie bis anhin über den Ticketautomaten (Parkuhr) bei dem Gemeindehaus bezogen werden.
Über Parkingpay werden die Fahrzeuge mit dem Kennzeichen registriert. Somit erübrigt sich die Hinterlegung hinter der Windschutzscheibe. Bestehende physische Parkkarten müssen jedoch weiterhin hinter der Windschutzscheibe hinterlegt werden (inkl. Tagesparkbewilligungen Parkuhr). Sie behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum bzw. bis spätestens am 31. Dezember 2024.
Gebühren für Parkbewilligungen ab dem 1. Januar 2024
|
Tagesbewilligung |
Monatsbewilligung |
Quartalsbewilligung |
Jahresbewilligung |
Anwohner |
Fr. 6.00 |
Fr. 45.00 |
Fr. 135.00 |
Fr. 450.00 |
Gewerbebetriebe |
Fr. 6.00 |
Fr. 45.00 |
Fr. 135.00 |
Fr. 450.00 |
Externe |
Fr. 6.00 |
Fr. 65.00 |
Fr. 195.00 |
Nicht verfügbar |
Besucher |
Fr. 6.00 |
Nicht verfügbar |
Nicht verfügbar |
Nicht verfügbar |
Parkierungsreglement und Ausführungsbestimmungen
781.01 Parkierungsreglement
781.01.01 Ausführungsbestimmungen zum Parkierungsreglement