Anmeldung / Zuzug
Sie sind neu in Oberglatt zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) haben sich Personen, welche sich in der Gemeinde niederlassen, innert 14 Tagen nach dem Zuzug bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Bitte melden Sie sich am Schalter oder via eUmzugCH an.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei einer Anmeldung am Schalter immer erst am bisherigen Wohnort abmelden müssen, bevor Sie sich in Oberglatt anmelden können. Via eUmzug wird die Ab- und Anmeldung in einem Schritt vorgenommen.
Hinweis für Eigentümer und Verwaltungen:
Liegenschaftenverwaltungen und Eigentümer sind verpflichtet, Ein- und Auszüge ihrer Mieter ebenfalls der Gemeinde zu melden. Mehr dazu unter: Drittmeldepflicht
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Dokumente:
Schweizer:
- Aufenthaltsausweis (für Wochenaufenthalter) + ausgefüllter Fragebogen
- Mietvertrag oder falls Untermieter Logisbestätigung Hauptmieter / Einverständnis der Verwaltung
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Zuzug mit Kindern: Familienausweis oder Geburtsschein(e) der Kinder kann / können zusätzlich verlangt werden
- Zuzug mit Kindern bei getrenntem Wohnsitz der Eltern: Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- Krankenkassen-Nachweis (Krankenkassenpolice bei Zuzug aus dem Ausland)
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person (Fr. 100.00 bei Wochenaufenthalt)
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis(e)
- Reisepass/-pässe oder Personalausweis(e)
- Mietvertrag oder falls Untermiete Logisbestätigung Hauptmieter / Einverständnis der Verwaltung
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Krankenkassen-Nachweis (Krankenkassenpolice bei Zuzug aus dem Ausland)
- Zuzug mit Kindern: Familienbüchlein oder Geburtsschein(e) der Kinder kann / können zusätzlich verlangt werden
- Zuzug mit Kindern bei getrenntem Wohnsitz der Eltern: Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- Zivilstandsdokumente können verlangt werden
- Arbeitsvertrag bei Zuzug aus dem Ausland
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühren Migrationsamt
Gebühren Migrationsamt beim Zuzug:
| EU/EFTA | Drittstaaten | |||
|---|---|---|---|---|
| Erwachsene | Kinder | Erwachsene | Kinder | |
| Umzug innerhalb des Kantons | Fr. 30.00 | Fr. 20.00 | Fr. 30.00 | Fr. 30.00 |
| Kantonswechsel | Fr. 40.00 | Fr. 30.00 | Fr. 144.00 | Fr. 89.00 |
| Zuzug aus dem Ausland | Fr. 72.00 | Fr. 37.00 | Fr. 144.00 | Fr. 89.00 |