Anmeldung / Zuzug

Neuzuzügerinformationen

Sie sind neu in Oberglatt zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) haben sich Personen, welche sich in der Gemeinde niederlassen, innert 14 Tagen nach dem Zuzug bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Bitte melden Sie sich am Schalter oder via eUmzugCH an.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei einer Anmeldung am Schalter immer erst am bisherigen Wohnort abmelden müssen, bevor Sie sich in Oberglatt anmelden können. Via eUmzug wird die Ab- und Anmeldung in einem Schritt vorgenommen.

Hinweis für Eigentümer und Verwaltungen:
Liegenschaftenverwaltungen und Eigentümer sind verpflichtet, Ein- und Auszüge ihrer Mieter ebenfalls der Gemeinde zu melden. Mehr dazu unter: Drittmeldepflicht

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Dokumente:

Schweizer:

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis(e)
  • Reisepass/-pässe oder Personalausweis(e)
  • Mietvertrag oder falls Untermiete Logisbestätigung Hauptmieter / Einverständnis der Verwaltung
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Krankenkassen-Nachweis (Krankenkassenpolice bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Zuzug mit Kindern: Familienbüchlein oder Geburtsschein(e) der Kinder kann / können zusätzlich verlangt werden
  • Zuzug mit Kindern bei getrenntem Wohnsitz der Eltern: Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • Zivilstandsdokumente können verlangt werden
  • Arbeitsvertrag bei Zuzug aus dem Ausland
  • Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
  • Gebühren Migrationsamt

Gebühren Migrationsamt beim Zuzug:

  EU/EFTA  Drittstaaten 
  Erwachsene Kinder Erwachsene Kinder
Umzug innerhalb des Kantons  Fr. 30.00 Fr. 20.00 Fr. 30.00 Fr. 30.00
Kantonswechsel Fr. 40.00 Fr. 30.00 Fr. 144.00 Fr. 89.00
Zuzug aus dem Ausland Fr. 72.00 Fr. 37.00 Fr. 144.00 Fr. 89.00