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Drittmeldepflicht Liegenschaftenverwaltungen/Eigentümer

Wenn Sie in Oberglatt Liegenschaften vermieten, müssen Sie uns den Ein- und Auszug Ihrer Mieter melden. Das Gleiche gilt für Personen, die in Ihrem Haushalt einen Untermieter oder ein Familienmitglied oder Freund aufnehmen.

Sie können die Meldung direkt hier online generieren.

Bitte beachten Sie, dass Mieter, die einer Person Logis bieten, dies auch dem Eigentümer / der Verwaltung melden müssen, da bei den meisten Verwaltungen die Untermiete bewilligungspflichtig ist oder Regeln bestehen, wie viele Personen in einer Wohnung gemeldet sein dürfen.

Preis: gratis