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Schutzvertrag nach § 205 lit. d PBG Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag

Der Gemeinderat Oberglatt hat am 23. April 2024 beschlossen: Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen der Eigentümerschaft Stieger Immobilien AG, Lindengartenstrasse 6, 8302 Kloten und der Gemeinde Oberglatt betreffend Denkmalschutz der Liegenschaft Bahnhofstrasse 10, Vers.-Nr. 948 auf Kat.-Nr. 1505, 8154 Oberglatt wird genehmigt.

Betrifft: 8154 Oberglatt ZH     

Angaben zur Meldung

Der Gemeinderat Oberglatt hat am 23. April 2024 beschlossen: 

Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen der Eigentümerschaft Stieger Immobilien AG, Lindengartenstrasse 6, 8302 Kloten und der Gemeinde Oberglatt betreffend Denkmalschutz der Liegenschaft Bahnhofstrasse 10, Vers.-Nr. 948 auf Kat.-Nr. 1505, 8154 Oberglatt wird genehmigt. 

Einsichtnahme
Die Unterlagen können nach erfolgter Publikation während 30 Tagen im Gemeindehaus, Abteilung Hochbau und Raumplanung, Rümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.                           

Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).             

Ergänzende rechtliche Hinweise

Publikation nach § 203 Abs. 2 PBG, § 213 PBG, § 205 lit. d PBG
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Aus-führung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen, und soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 02.06.2024

Kontaktstelle
Gemeinde Oberglatt - Abteilung Hochbau und Raumplanung
Rümlangstrasse 8
8154 Oberglatt ZH