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Pressemitteilung Gemeinderat vom 10. April 2024

Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2024, Festsetzung Durchführungstermin und Traktandenliste

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal der Chliriethalle statt. Die Traktandenliste wurde wie folgt festgelegt:

1.       Schul- und Sportraumerweiterung Erlenstrasse, Genehmigung Projektierungskredit
2.       Kauf 4.5 Zimmerwohnung Bülachstrasse 15, Oberglatt (Furtacherhuus), Kreditabrechnung
3.       Furtacherhuus Oberglatt, Umklassierung vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen
4.       Jahresrechnung 2023
5.       Anfragen § 17 des Gemeindegesetzes des Kantons Zürich

Schul- und Sportraumerweiterung Erlenstrasse, Genehmigung Projektierungskredit, Antrag zuhanden der Gemeindeversammlung

Die Bautätigkeiten in verschiedenen Orten in Oberglatt schreiten voran und die Bevölkerungszahl steigt kontinuierlich. Die Schülerzahlen sind mit zunehmenden Einwohnerzahlen ebenfalls ein grosses Thema. Es Bedarf an zusätzlichem Raum für die Primarschüler sowie dazugehörige Sporthallen. Mit Beschluss vom 7. Dezember 2022 hat die Gemeindeversammlung einen Kredit von Fr. 481'000.00 für das Auswahlverfahren bezüglich Neubau einer Schuleinheit der Primarschule an der Erlenstrasse sowie Neubau der Turnhalle und Erweiterung der Primarschule an der Hofstetterstrasse genehmigt. Basierend darauf wurde ein Projektwettbewerb durchgeführt. Das Beurteilungsgremium hat dabei das Projekt Mori als Siegerprojekt des Auswahlverfahrens für das Teilprojekt Erlenstrasse gewählt. Als nächsten Schritt soll ein Objektkredit in der Höhe von Fr. 570'000.00 genehmigt werden.

Der Gemeinderat Oberglatt genehmigt den entsprechenden Kredit und verabschiedet das Geschäft zuhanden der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 5. Juni 2024. Alle Unterlagen mit sämtlichen Begründungen werden im Vorfeld der Gemeindeversammlung gemeinsam mit dem Beleuchtenden Bericht auf der Webseite aufgeschaltet.

Kauf 4.5-Zimmerwohnung Bülachstrasse 15, Oberglatt (Furtacherhuus), Kreditabrechnung, Antrag zuhanden der Gemeindeversammlung

Mit Beschluss vom 10. März 2022 genehmigte die Gemeindeversammlung den Kauf der 4.5-Zimmerwohnung, Bülachstrasse 15, Oberglatt, bzw. den notwendigen Kredit von Fr. 850'000.00.

Der Kauf konnte schliesslich erfolgen und die Eigentumsübertragung fand im Mai 2017 statt. Aufgrund des Ukraine-Kriegs nimmt die Flüchtlingsquote stetig zu, weshalb die Wohnung seither als Notwohnung genutzt wird. Die Kreditabrechnung schliesst mit einer Kostenüberschreitung von Fr. 1'258.50 ab. Der Gesamtbetrag inkl. Notariats- und Bankgebühren, welche die Überschreitung begründen, beläuft sich auf Fr. 851'258.50. Aufgrund der Überschreitung ist die Gemeindeversammlung für die Genehmigung zuständig.

Der Gemeinderat Oberglatt genehmigt die Kreditabrechnung und verabschiedet diese zuhanden der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 5. Juni 2024. Alle Unterlagen mit sämtlichen Begründungen werden im Vorfeld der Gemeindeversammlung gemeinsam mit dem Beleuchtenden Bericht auf der Webseite aufgeschaltet.

Furtacherhuus Oberglatt, Umklassierung vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen, Beleuchtender Bericht und Antrag zuhanden der Gemeindeversammlung

Die Liegenschaft Furtacherhuus (Vers.Nr. 433 und 435) besteht aus einem Gebäude mit mehreren Eingängen. Es umfasst die Adressen Bülachstrasse 15, 17 und 17a. Im Furtacherhuus befinden sich sechs vermietete Wohnungen, ein Kindergarten, das Gemeindewerk mit ihren Fahrzeugen und Materialien sowie Notwohnungen. Das Furtacherhuus ist heute teilweise im Finanzvermögen und teilweise im Verwaltungsvermögen bilanziert. Aufgrund der Nutzung des Gebäudes müsste die Liegenschaft vollständig ins Verwaltungsvermögen umklassiert werden, da die Nutzung zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient.

Die Übertragung einer Liegenschaft vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen gilt als neue Ausgabe und ist vom zuständigen Gremium, im vorliegenden Fall die Gemeindeversammlung, zu genehmigen. Die Übertragung erfolgt zum Buchwert. Der notwendige Kredit von Fr. 1'475'000.00 für die Umklassierung wird der Gemeindeversammlung beantragt. Dabei gilt es zu beachten, dass es sich um eine buchhalterische Massnahme handelt und dadurch kein Geldfluss erfolgt.

Der Gemeinderat Oberglatt genehmigt das Geschäft und verabschiedet dieses zuhanden der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 5. Juni 2024. Alle Unterlagen mit sämtlichen Begründungen werden im Vorfeld der Gemeindeversammlung gemeinsam mit dem Beleuchtenden Bericht auf der Webseite aufgeschaltet.

Genehmigung Jahresrechnung 2023, Antrag an die Gemeindeversammlung

Die Jahresrechnung 2023 der Politischen Gemeinde Oberglatt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 149'832.51 (Budget Fr. 6'400.00) und Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von Fr. 6'850'813.77 ab. Der Gesamtaufwand beläuft sich auf Fr. 56'341'451.76 und der Gesamtertrag auf Fr. 56'491'284.27. Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss gutgeschrieben. Dadurch erhöht sich der Bilanzüberschuss der Politischen Gemeinde Oberglatt auf Fr. 65'200'301.15.

Der Gemeinderat Oberglatt genehmigt das Geschäft und verabschiedet dieses zuhanden der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 5. Juni 2024. Alle Unterlagen mit sämtlichen Begründungen werden im Vorfeld der Gemeindeversammlung gemeinsam mit dem Beleuchtenden Bericht auf der Webseite aufgeschaltet.

Ersatzwahl Mitglied der Sozialbehörde 2022-2026, stille Wahl von Yvonne Beer, Oberglatt

Mit Ausschreibung vom Februar 2024 ist dem Gemeinderat Oberglatt Yvonne Beer als Ersatzmitglied in der Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 vorgeschlagen worden. Nachdem die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt wurden, hat der Gemeinderat Yvonne Beer als Mitglied der Sozialbehörde Oberglatt für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 gewählt. Yvonne Beer wird ihr Amt am 16. April 2024 antreten. Der Gemeinderat gratuliert dem neuen Behördenmitglied zur Wahl.

Feuerwehr Oberglatt, Neue Brandschutzkleidung, Kreditgenehmigung

Mit der Kleidung der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) sind die Angehörigen der Feuerwehr nicht zufrieden, daher wird die Brandschutzkleidung der Gallus Hautle AG (Hautle) bevorzugt. Die Qualität und der Tragekomfort der Bekleidung der Gallus Hautle AG sei viel besser als diejenige der GVZ Bekleidung. Auch andere Gemeinden bzw. deren Feuerwehr bevorzugen die Kleidung von Hautle. Für die Anschaffung der neuen Brandschutzkleidung genehmigt der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 69'000.00. Voraussichtlich wird die Anschaffung mit einem Beitrag der GVZ in der Höhe von Fr. 22'000.00 subventioniert.

Grubenmann Holzbrücke, Zustimmung Standort in Oberglatt

Die Holzbrücke Glatt (Grubenmann Holzbrücke) in Rümlang ist die älteste der wenigen noch erhaltenen Brücken der Baumeister Grubenmann. Sie wurde 1767 in Oberglatt erbaut und hat eine Spannweite von ca. 27.5m. Im Zusammenhang mit der Glattabsenkung und der damit verbundenen technischen Schwierigkeiten mit der Brücke wurde sie 1950 demontiert und am heutigen Standort in Rümlang wieder aufgebaut. Aufgrund der Instabilität der Brücke musste der Motorfahrzeugverkehr gesperrt werden und die Brücke wurde nur noch für Fussgänger- und Radverkehr genutzt. Am jetzigen Standort wird der Radweg nicht mehr über die Grubenmannbrücke führen, weshalb der Standort für die Brücke nicht mehr optimal ist. Durch das Tiefbauamt des Kantons Zürich wurde deshalb entschieden, die Brücke an einen neuen Standort zu versetzen und das Bauwerk instand zu setzen und wo nötig zu verstärken.

Als neuer Standort wurde aus historischen Gründen die Gemeinde Oberglatt festgelegt. Der Gemeinderat genehmigt den geplanten Standort über die Glatt südlich der Himmelbachbrücke. Das Tiefbauamt des Kantons Zürich wird nun die weitere Planung vorantreiben. Die Realisierung des Projekts ist frühestens ab 2026 geplant.


Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Gemeindepräsident Roger Rauper oder der Gemeindeschreiber Dominic Plüss gerne zur Verfügung.
Roger Rauper, Gemeindepräsident,
roger.rauper@oberglatt.ch
Dominic Plüss, Gemeindeschreiber, 044 852 37 11, dominic.pluess@oberglatt.ch