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Pressemitteilung Gemeinderat vom 30. April 2024

Sonntagsverkäufe 2024, weiterer Verkaufssonntag

Die Gemeinden im Kanton Zürich können jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist (Art. 19 Abs. 6 Arbeitsgesetz). Davon ausgenommen sind hohe Feiertage. Mit Beschluss vom 21. November 2023 wurden zwei Verkaufssonntage durch die Gemeinde Oberglatt festgelegt. Nun beantragt ein Detailhändler einen zusätzlichen Verkaufssonntag am 22. Dezember 2024. Da vier Sonntage bestimmt werden können, bewilligt der Gemeinderat Oberglatt einen zusätzlichen Verkaufssonntag. Demzufolge sind für das Jahr 2024 folgende Sonntage für den Sonntagsverkauf bewilligt:

  • 1. Dezember 2024 (bisher)
  • 15. Dezember 2024 (bisher)
  • 22. Dezember 2024 (neu)

Zuwendungen 2024 aus dem Legat Marianne Charlotte Hinnen

Die Erblasserin Marianne Charlotte Hinnen hat der Gemeinde Oberglatt im Jahr 2017 einen Nachlass von Fr. 407'334.70 für zweckbestimmte Unterstützungen überlassen. Aktuell befinden sich Fr. 210'788.70 im Fonds der Erblasserin. Bis im Jahr 2027 stehen somit jährlich noch rund Fr. 52'697.15 zur Verfügung.

Die Verwendung des jährlichen Betrags wird durch den Gemeinderat beschlossen. Beitragsgesuche sind jeweils bis am 31. März einzureichen. Der Gemeinderat hat die Anträge geprüft und folgende Zuwendungen beschlossen:

Fr.      1'900.00     an die Buntspechte für ein Survival Wochenende
Fr.      1'500.00     an den Ferienclub Oberglatt für die Fereinclubtage
Fr.      1'200.00     an die Evangelisch-reformierte Kirche für die Aktiv-Ferienwoche
Fr.    12'000.00     an die Evangelisch-reformierte Kirche für die 4 Jahreszeiten-Reihe
Fr.    30'800.00     an die Kommission Generation Plus für diverse Seniorenanlässe
Fr.      1'000.00     an das Orchester Wallisellen für das Konzert in der Evangelisch-reformierten Kirche Oberglatt
Fr.         300.00     an den Musikverband Zürcher Unterland für das Projekt Windband 2024
Fr.      3'500.00     an die Kulturkommission für die Kulturellen Anlässe 2024

Die Beiträge werden erst nach Vorlegen der entsprechenden Abrechnungen ausbezahlt. Die Abrechnungen müssen bis 30. November 2024 eingereicht werden.

Innensanierung Bachtel I, Kreditbewilligung

Das Schulhaus Bachtel I wurde im Jahre 1982 erbaut. Bodenbeläge, Einbauküche und die Beleuchtung in den Klassenzimmern sind zum Teil noch aus den 80er-Jahren vorhanden. In den vergangenen Jahren wurden lediglich punktuell Sanierungsmassnahmen getroffen. Die Abnützung in einem stark belebten Schulhaus ist offensichtlich und bedarf einer Innensanierung. Die Gebrauchsspuren sind vor allem an den Wänden im Eingangsbereich, den Korridoren und Treppenhäusern ersichtlich. Die Beleuchtung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, da die Leuchtmittel in absehbarer Zeit nicht mehr auf dem Markt erhältlich sind.

Es wurden diverse Offerten eingeholt und bei der Entscheidung auf die Kosten, Ortsansässigkeit und Kapazität der Unternehmungen während den Sommerferien geachtet. Für die Malerarbeiten Innen, den Ersatz der Beleuchtungen und Bodenbeläge, die Montageplatten, die Einbauküchen und die Anschlüsse der Küche wurden durch diverse spezialisierte Firmen insgesamt Fr. 78'519.85 veranschlagt. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass asbesthaltige Produkte beim Bau verwendet wurden und bei der Sanierung schlimmstenfalls eine Schadstoffsanierung durchgeführt werden muss, wurden Reserven von Fr. 6'480.15 eingestellt. Insgesamt hat der Gemeinderat daher ein Kredit von Fr. 85'000.00 zulasten der Investitionsrechnung INV00180 für die Innensanierung des Bachtel I genehmigt.

Verwaltungsrechtlicher Vertrag, Ver.-Nr. 948, Bahnhofstrasse 10, Stieger Immobilien AG, Lindengartenstrasse 6, 8320 Kloten

Die Liegenschaft an der Bahnhofstrasse 10 Kat.-Nr. 1505 mit dem Gebäude Assek Nr. 948 ist im kommunalen Inventar der schutzwürdigen Objekte der Gemeinde Oberglatt aufgeführt und als kommunal bedeutsam klassifiziert worden. Für die genauen Abklärungen über die Schutzwürdigkeit ist bei einer externen Firma ein unabhängiges Fachgutachten in Auftrag gegeben worden. Dies wurde schliesslich mit dem Zürcher Heimatschutz ZVH ausgearbeitet. Die Abklärungen haben ergeben, dass das Gebäude als ein kommunales Schutzobjekt zählt und wird gemäss § 205 lit. D PBG mit einem verwaltungsrechtlichen Vertrag unter Schutz gestellt. Dies liegt im öffentlichen Interesse. Der verwaltungsrechtliche Vertrag wird amtlich publiziert. Der Gemeinderat Oberglatt genehmigt den Vertrag.


Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Gemeindepräsident Roger Rauper oder der Gemeindeschreiber Dominic Plüss gerne zur Verfügung.
Roger Rauper, Gemeindepräsident,
roger.rauper@oberglatt.ch
Dominic Plüss, Gemeindeschreiber, 044 852 37 11, dominic.pluess@oberglatt.ch

Pressemitteilung der Sitzung vom 23.04.2024

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