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Alkoholtestkäufe in Oberglatt

Im Auftrag der Gemeinde Oberglatt wurden am Freitag, 19. April 2024 durch das Blaue Kreuz in Oberglatt diverse Lokalitäten, wie Restaurants und Verkaufsgeschäfte betreffend Verbot von Alkohol- und Tabakwaren an Jugendliche getestet. Die Testkäufe wurden durch einen Mitarbeiter des Blauen Kreuzes und den beiden dafür geschulten Jugendlichen durchgeführt. Die Kontrollen wurden durch die Kommunalpolizei RONN begleitet.

Von den total 9 getesteten Lokalitäten, haben 6 keinen Alkohol verkauft. Im Zuge dessen kann zusammenfassend beurteilt werden, dass das Service-/ Verkaufspersonal grösstenteils auf den Jugendschutz achtet.

Sämtliche getesteten Betriebe wurden anschliessend sofort über den "Testkauf" informiert. Bei den fehlbaren Lokalen wurde die zuständige Person über das fehlbare Verhalten informiert und eine schriftliche Verwarnung wurde dem Verantwortlichen zugestellt.

Zur Durchsetzung des Jugendschutzes wird die Gemeinde Oberglatt in Zukunft weitere unangekündigte Testkaufreihen durchführen.

Gemäss Polizeiverordnung der Gemeinde Oberglatt Art. 7 Jugendschutz
1Jugendlichen unter 16 Jahren ist es untersagt, im öffentlichen Raum Alkohol, Tabak oder Tabakerzeugnisse zu konsumieren oder zu rauchen.
2Jugendlichen unter 18 Jahren ist es untersagt, im öffentlichen Raum gebrannten Alkohol zu konsumieren.
3Die Polizei stellt die alkoholischen Getränke, Tabak oder Tabakerzeugnisse gemäss Abs. 1 und 2 zu Händen der Inhaber der elterlichen Sorge sicher und informiert in gravierenden Fällen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Der Verkauf von Bier und Tabakwaren an unter 16-Jährige sowie Spirituosen und Alcopops an unter 18-Jährige ist verboten.

Im neuen Tabakproduktegesetz sollen Tabakprodukte und elektronische Zigaretten nicht mehr an unter 18-Jährige verkauft werden. Das neue Tabakproduktegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Gemeinde Oberglatt
Abteilung Sicherheit und Gesundheit