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Sonntagsverkäufe 2024

Die Gemeinden im Kanton Zürich können jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist (Art. 19 Abs. 6 Arbeitsgesetz). Hohe Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, eidg. Bettag und Weihnachten) sind davon ausgenommen.

An den durch die Gemeinde gemeldeten Sonntagen kann auf dem Gebiet der Gemeinde Oberglatt das Verkaufspersonal ohne weitere Bewilligung beschäftigt werden und die Läden des Detailhandels können ohne weitere Bewilligung offengehalten werden. Die Vorschriften des Arbeitsgesetzes sind einzuhalten. Davon ausgenommen sind generell Bäckereien, Konditoreien, Konfiserien und Blumengeschäfte.

Für das Jahr 2024 wurden folgende Sonntage für den Sonntagsverkauf bestimmt:

1. Dezember 2024 (bisher)
15. Dezember 2024 (bisher)
22. Dezember 2024 (neu)

Gemeinde Oberglatt
Abteilung Sicherheit und Gesundheit