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Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich frühestens einen Monat vorher, spätestens aber 14 Tage nach dem Wegzug am Schalter der Einwohnerdienste abmelden.

Wir benötigen dazu:

Schweizer:

  • Pass oder Identitätskarte

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis (von allen abzumeldenden Personen)

Sie möchten Ihren Wegzug elektronisch melden? Mit dem neuen Online-Dienst eUmzugCH können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich die Ab-, Um- oder Anmeldung in einem Schritt erledigen.

Planen Sie den Wegzug ins Ausland? Dann kommen Sie bitte persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei und beachten bitte zusätzlich:

  • Abmeldung bei den Einwohnerdiensten (einen Monat vor Ausreise)
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt

Informationen des Steueramts bei Wegzug ins Ausland:

Mit dem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in der Gemeinde Oberglatt. Wir benötigen folgende Dokumente:

  • Unterjährige Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar des laufenden Jahres bis zum Datum des Wegzugs. Die Formulare erhalten Sie auf dem Steueramt.
  • Formular Auslandabmeldung. Das Formular kann online ausgefüllt und übermittelt werden.
  • Eine Vollmacht. Dem Steueramt ist es untersagt, Korrespondenz in gewisse Länder zu senden. Wir benötigen deswegen eine bevollmächtigte, in der Schweiz wohnhafte Person, welche Ihre Post entgegennimmt. Wir bitten Sie, die Vollmacht auszufüllen, zu unterschreiben und in physischer Form dem Steueramt abzugeben.

Wir bitten Sie, rund einen Monat vor Ihrem Wegzug beim Steueramt vorbeizukommen.