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Auslandabmeldung

Mit dem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in der Gemeinde Oberglatt. Wir benötigen folgende Dokumente:

  • Unterjährige Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar des laufenden Jahres bis zum Datum des Wegzugs. Die Formulare erhalten Sie auf dem Steueramt.
  • Formular Auslandabmeldung. Das Formular kann online ausgefüllt und übermittelt werden.
  • Ihre Vollmacht. Dem Steueramt ist es untersagt, Korrespondenz in gewisse Länder zu senden. Wir benötigen deswegen eine bevollmächtigte, in der Schweiz wohnhafte Person, welche Ihre Post entgegennimmt. Wir bitten Sie, die Vollmacht auszufüllen, zu unterschreiben und in physischer Form dem Steueramt abzugeben.

Wir bitten Sie, rund einen Monat vor Ihrem Wegzug beim Steueramt vorbeizukommen.

open positions