Wirtschaftliche und persönliche Hilfe
Die Sozialabteilung leistet nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes und den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.
Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.
Für Einwohnerinnen oder Einwohner unserer Gemeinde, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, leisten wir Sozialberatung und vermitteln den Kontakt zu fachkundigen Einrichtungen der Sozialbetreuung.
Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen.