Adress- und Personenauskünfte
Um eine Adressauskunft bei der Gemeinde Oberglatt einzuholen, haben Sie folgende Optionen:
Telefonisch:
Adressauskünfte per Telefon werden lediglich an andere Amtsstellen erteilt. Diese Auskünfte sind kostenlos.
Schriftlich:
Auskunft ohne Interessennachweis (gem. §18 Abs. 1 MERG sowie §16 lit. a IDG):
Einfache Adressauskunft / CHF 15.00:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Zu- und Wegzugsdatum
Auskunft mit Interessennachweis (gem. §18 MERG sowie §16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG):
Erweiterte Adressauskunft / CHF 30.00:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
- Zu- und Wegzugsdatum
- Zuzugs- und Wegzugsort
Adressauskünfte sind schriftlich, per Post oder E-Mail an einwohnerdienste@oberglatt.ch bei den Einwohnerdiensten zu verlangen. Es werden Gebühren gemäss Gebührentarif der Politischen Gemeinde Oberglatt erhoben.