Visumpflichtige Touristen
Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für bis zu 3 Monate als Tourist/in in die Schweiz einladen?
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein. Wird das Visum daraufhin nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine "Verpflichtungserklärung" verlangt werden, welche die ausländischen Gäste ausfüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz zustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000.00 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung" und sprechen damit persönlich beim Schalter den Einwohnerdienste Oberglatt vor, welche die Solvenzprüfung vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen der Gemeinde Oberglatt von denen des Migrationsamtes des Kantons Zürich abweichen.
Für die Solvenzprüfung bitten wir Sie folgendes Dokument auszudrucken und die notwendigen Unterlagen und Auskünfte persönlich bei den Einwohnerdiensten Oberglatt vorzulegen. Gerne können Sie das Dokument auch direkt am Schalter beziehen.
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land ca. 2-3 Wochen, danach können die ausländischen Gäste bei der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt worden ist.
Preis Fr. 60.00