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Hundekontrolle

Allgemeines
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde ab dem Alter von 3 Monaten mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Durch diese neue Kennzeichnungspflicht entfällt die Hundemarke. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen und direkt der AMICUS AG gemeldet.

Hunde der Rassetypenliste II
Seit dem 1. Januar 2010 ist es im Kanton Zürich verboten, Hunde der Rassetypenliste II zu halten oder zu züchten. Der Rassetypenliste II (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) zugeordnet sind Tiere folgender Rassen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog und Kreuzungstiere die mindestens zehn Prozent Blutanteil dieser Rassen haben.

Die vorübergehende Haltung von Hunden des Rassetypes II bis maximal 30 Tage pro Kalenderjahr ist erlaubt, jedoch gilt für diese Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlich zugänglichen Raum und es kann keine Halterbewilligung erlangt werden.

Anmeldung
Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser ab dem Alter von 3 Monaten bei der Abteilung Sicherheit und Gesundheit innert 10 Tagen angemeldet werden.
Wir erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail, sofern uns eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben wird. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen. Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) müssen ebenfalls innert 10 Tagen mitgeteilt werden.

Zusätzlich sind diese Mutationen zwingend der Identitas AG zu melden.
Identitas AG, Amicus Support, Adamstrasse 6, 3014 Bern
Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch

Mutationen
Folgende Mutationen sind ebenfalls innert 10 Tagen über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo zu erfassen.

•           Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
•           Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
•           Export und Tod des Hundes

Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter
www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Gebühren
Die Abgabe pro Jahr und Hund beträgt Fr. 170.00, inkl. des zu leistenden Kantonsbeitrages von Fr. 30.00. Der Betrag muss bis spätestens Ende März des laufenden Jahres überwiesen werden

Weitere Gebühren
Fr. 20.00 für die Erstanmeldung
Fr. 40.00 für die verspätete Anmeldung
Fr. 150.00, wenn die Gemeinde Oberglatt eine Mutation bei der AMICUS AG veranlassen muss. Vorbehalten bleiben die Ahndungen gemäss den Strafbestimmungen des Hundegesetzes.

Voraussetzung zur Haltung eines Hundes
Durch das neue Hundegesetz und die Verordnung hat sich einiges verändert, was die Pflichten und Rechte eines Hundehalters betreffen. Auf den Websites der Veterinärämter von Kanton und Bund sind alle wichtigen Informationen aufgeführt.

Links

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Amicus