Veranstaltungsgesuch
Planen Sie eine bewilligungspflichtige Veranstaltung in der Gemeinde Oberglatt?
Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein. So durch die Nutzung von öffentlichem Grund, durch die Führung einer Festwirtschaft, durch den Aufbau von Tribünen oder Zelten oder durch das Aufstellen von Verstärkern im Freien.
Damit Ihr Gesuch rasch behandelt werden kann und keine Nachfragen nötig sind, bitten wir Sie, das Gesuch vollständig ausgefüllt bis spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen (Achtung, für grössere Veranstaltungen muss das Gesuch mindestens drei Monate im Voraus bei der Gemeinde eingereicht werden).
Im Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen finden Sie auch diverse Informationen.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die neue Polizeiverordnung Zweckverband Polizei RONN in Kraft. Gemäss Art. 23 Abs. 1 sind alle öffentlichen Veranstaltungen ab 50 Personen meldepflichtig. Hier geht es zum Meldeformular