Gesuch Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
Das Führen einer Gastwirtschaft (Abgabe von Speisen oder Getränken zum Genuss an Ort und Stelle) ist bewilligungspflichtig. Ausgenommen sind Pensionen mit höchstens zehn Gästen, Automaten für Speisen und alkoholfreie Getränke, alkoholfreie Kleinbetriebe mit höchstens zehn Plätzen und gemeinnützige alkoholfreie Gelegenheitswirtschaften.
Das Gesuch ist spätestens 4 Wochen vor Betriebsaufnahme einzureichen. Der Gesuchsteller/Die Gesuchstellerin erklärt sich mit der internen Weiterverarbeitung seiner Daten einverstanden. Wohnsitz- und Namensänderungen sowie Patentnehmerwechsel oder Aufgabe des Patenst sind der Abteilung Sicherheit und Gesundheit innert sieben Tagen zu melden.
Preis: auf Anfrage