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Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Oberglatt

Mit Verfügung vom 25. Juni 2026 hat das Amt für Landschaft und Natur der Baudirektion des Kantons Zürich per sofort und bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot im Wald und in den Flächen in Waldesnähe erlassen. Für ein Verbot im restlichen Gebiet sind die politischen Gemeinden zuständig.

Aufgrund der seit mehreren Wochen vorherrschenden Trockenheit besteht auf dem ganzen Gemeindegebiet Oberglatt derzeit eine erhöhte Brandgefahr. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwarten, welche zu einer deutlichen Entspannung der Gefahrenlage führen würden.

Insgesamt sind die Voraussetzungen für den Erlass eines generellen Feuerverbots auf dem ganzen Gemeindegebiet im Sinne von § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) gegeben. Dies auch im Hinblick auf die Festivitäten rund um den Nationalfeiertag. Folglich ist per sofort das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk auf dem ganzen Gemeindegebiet zu verbieten. Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:

  • Kein Entfachen von offenen Feuern im Freien
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk
  • Keine Höhenfeuer
  • Kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz oder Holzkohle betrieben werden
  • Kein Wegwerfen von glühendem Material (z.B. Zigaretten, Zündhölzer usw.)

Vom Verbot ausgenommen ist das Grillieren mit Elektro- oder Gasgrills im Freien, insbesondere in privaten Gärten oder auf Balkonen, sofern die erforderliche Sorgfalt eingehalten wird (z. B. Aufstellen des Geräts auf einem kippsicheren und feuerfesten Untergrund).

Anlässlich der Bundesfeier der Gemeinde Oberglatt vom 31. Juli 2026 wird das traditionelle Wurstgrillieren in der offenen Feuerschale unter strenger Aufsicht der Feuerwehr Oberglatt erlaubt. Vom Entfachen des traditionellen Feuers sowie vom Feuerwerk wird in Konsequenz dieses Entscheids abgesehen.

Das Feuerverbot wird per 17. Juli 2026 bis auf Widerruf durch den Gemeinderat erlassen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Präsidialverfügung vom 16. Juli 2026.

Wir danken für Ihr Verständnis.