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Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde und ziehen innerhalb der Schweiz um?

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister abmelden können, müssen Sie sich frühestens einen Monat vorher, spätestens aber 14 Tage nach dem Wegzug am Schalter der Einwohnerdienste oder via eUmzugCH abmelden. Mit eUmzugCH können Einwohnerinnen und Einwohner die Ab-, Um- oder Anmeldungen in einem Schritt erledigen.

Falls Sie Hundehalter oder Hundehalterin sind, bitten wir Sie Ihren Hund ebenfalls vom Hunderegister in Oberglatt abzumelden und die Adressänderung in AMICUS vorzunehmen

Hinweis für Eigentümer und Verwaltungen:
Liegenschaftenverwaltungen und Eigentümer sind verpflichtet, Ein- und Auszüge ihrer Mieter ebenfalls der Gemeinde zu melden. Mehr dazu unter: Drittmeldepflicht

Wir benötigen dazu:

Schweizer:

Ausländische Staatsangehörige:

Ausserhalb der Schweiz

Planen Sie den Wegzug ins Ausland? Dann kommen Sie bitte persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei und beachten bitte zusätzlich:

  • Abmeldung bei den Einwohnerdiensten (frühestens einen Monat vor Ausreise)
  • Wegzug ins Ausland mit Kindern bei einem getrennten Wohnsitz der Eltern: Zwingend Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger mit Unterschrift beider Elternteile und Kopie Pass oder Identitätskarte notwendig
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt

Informationen des Steueramts bei Wegzug ins Ausland: Mit dem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in der Gemeinde Oberglatt.

Es werden folgende Dokumente benötigt:

  • Unterjährige Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar des laufenden Jahres bis zum Datum des Wegzugs. Die Formulare erhalten Sie auf dem Steueramt.
  • Formular Auslandabmeldung. Das Formular kann online ausgefüllt und übermittelt werden.
  • Eine Vollmacht. Dem Steueramt ist es untersagt, Korrespondenz in gewisse Länder zu senden. Wir benötigen deswegen eine bevollmächtigte, in der Schweiz wohnhafte Person, welche Ihre Post entgegennimmt. Wir bitten Sie, die Vollmacht auszufüllen, zu unterschreiben und in physischer Form dem Steueramt abzugeben.

Wir bitten Sie, rund einen Monat vor Ihrem Wegzug beim Steueramt vorbeizukommen.