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Inventar- und Denkmalschutzobjekte

Gebäude prägen die Umwelt und tragen zum Charakter eines Ortes oder einer Region bei. Deshalb sind Kanton und Gemeinde gemäss Planungs- und Baugesetzes (PBG) verpflichtet, Inventare über potenzielle Schutzobjekte zu führen.

Mit der Festsetzung der potenziellen Schutzobjekte in Inventaren wird sichergestellt, dass bei späteren Entwicklungsprozessen die verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden können. Zusammen mit anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind die Inventare wichtige Arbeitsgrundlagen in Planungs- und Bauprojekten und tragen wesentlich zur Rechtssicherheit bei. Sie ermöglichen Bauherrschaften eine frühzeitige Einschätzung und Klärung der Realisierungsmöglichkeiten sowie den zuständigen Behörden eine rasche Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung aller involvierten Interessen.

Diese Publikation und die einzelnen Inventarblätter gelten nicht als Mitteilung im Sinne des Paragrafen 209 PBG.

Übersichtsplan Inventar der geschützten und schützenswerten Objekte

Objektblätter nach Objektnummer